
Da wir bei eta24 ab und zu mit einem vorläufigen Reisepass konfrontiert werden und es oft Unsicherheit, aber auch falsche Erwartungen zum Thema gibt, möchten wir hier hoffentlich zu etwas mehr Klarheit beitragen.
Die ganz kurze Antwort ist JA. Aber mit der kurzen Antwort ist nicht alles gesagt. Deshalb lesen Sie bitte unbedingt bis zum Ende des Artikels.
Vorweg: ein vorläufiger Reisepass ist ein gültiger Reisepass, der temporär ausgestellt wird. Es ist ein global anerkanntes, gültiges Reisedokument. Hier sei aber angemerkt, dass man einen vorläufigen Reisepass nur beim Bürgeramt beantragen kann, wenn eine zeitliche Dringlichkeit vorliegt. Also wenn der normale Reisepass auch im Express Verfahren nicht mehr rechtzeitig erlangt werden kann. Das Bürgeramt kann bei der Beantragung des vorläufigen Passes einen Nachweis der Dringlichkeit in Form von Reise- und Familiendokumenten verlangen.
Die Tasache, dass der vorläufige Reisepass eine begrenzte Gültigkeit mit maximal 1 Jahr hat, führt bei einigen Ländern dazu, dass keine visafreie elektronische Einreisegenehmigung erstellt wird. Die USA z.B. verlangen für ihre ESTA Reisepässe, die mindestens 1 Jahr gültig sind. Einige andere Länder erwarten, dass Reisepässe noch mindestens X Monate nach Datum des Rückflugtickets gültig sind. Hier muss man sich also unbedingt vorher ganz genau über die spezifischen Einreisebedingungen des Ziel-, aber auch der Transitländer informieren.
Hier kommt der zweite Knackpunkt. Wir sprechen jetzt nur aus Erfahrung, da wir natürlich die internen Verfahrensweisen der Einwanderungsbehörden weder kennen, noch darauf Einfluss haben.
Vorläufige Reisepässe führten bei uns in der Vergangenheit immer zu Verzögerungen bei der Ausstellung der eTA Genehmigung.
Wir können nur vermuten, dass ETA Anträge mit vorläufigen Reisepässen, wahrscheinlich aufgrund der Tatsache, dass kein Chip vorhanden ist, für eine menschliche Überprüfung und Aufbereitung durch die Beamten der Einwanderungsbehörden markiert und aussortiert werden.
In den beiden letzten konkreten Fällen bei uns ging es um die UK ETA. Ein Antrag mit vorläufigem Reisepass wurde nach 6 Stunden genehmigt, einige Wochen später hat ein weiterer UK ETA Antrag insgesamt 3 Tage Bearbeitungszeit ausgelöst.
Da man sich ja einen vorläufigen Reisepass wegen zeitlicher Dringlichkeit ausstellen lässt, dieser aber letzten Endes das Risiko von Verzögerungen bei der Bearbeitung von Einreisegenehmigungen trägt, sollte man sich genau überlegen, ob nicht doch der vollwertige Reisepass, eventuell ausgestellt im Express Verfahren, nicht doch die bessere Variante ist.
Mehr als zufrieden. Super Service, auch wenn man einen "Schusselfehler" bei einem Datum gemacht hat!. Wurde sofort darauf aufmerksam gemacht und das Datum wurde geändert. Auch die Schnelligkeit ist absolut als positiv zu bewerten. Vielen Dank