Die Bearbeitungsgebühren für ETAs oder Visa können nicht erstattet werden. Die Erstellung der eTA ist eine Dienstleistung inklusive Datensatz, der in Ihrem Namen angelegt und gespeichert wurde. Aus diesem Grund ist diese Service Leistung auch nicht erstattungsfähig. Es ist generell nicht üblich, dass Visa Gebühren erstattet werden. Auch Gebühren für vom Konsulat ausgestellte Sicht-Visa werden in der Regel nicht erstattet. Auf Anfrage können wir eine Stornierung im System veranlassen.