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Ich bin vorbestraft, was nun?

19. Oktober 2017

In diesem Fall können Sie leider weder die ETA 601, noch das eVisitor Visum bei uns beantragen.

Dies bedeutet nicht, dass Sie sich nicht für diese ETA qualifizieren, jedoch werden in diesem Fall zusätzliche Informationen und Unterlagen benötigt.

Wenn Ihre Vorstrafe nicht mehr als 12 Monate beträgt (egal ob zur Bewährung ausgesetzt oder nicht), können Sie versuchen das eVisitor Visum direkt bei den Behörden zu beantragen.

Ist die Vorstrafe höher als 12 Monate, müssen Sie die ETA subclass 600 beantragen. Ob diese gewährt wird, ist dann eine Einzelfallentscheidung der australischen Behörde.

hello world!
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