
Seit dem 27. Oktober 2008 ist für 24 europäische ETA-berechtigte Nutzer und weitere 11 europäische Länder das eVisitor Visum erhältlich.
Mit der COVID-19 Pandemie hat die australische Regierung im Jahr 2020 die Erstellung von ETA 601 über die Reservierungssysteme der Reise Industrie ausgesetzt. Offensichtlich hat man diese Unterbrechung genutzt, um das ETA System zu überdenken und um eine mobile App dafür zu entwickeln. Das ETA subclass 601 kann somit nur noch in der App von Ihnen selbst beantragt werden, da hierzu der Reisepass im Original gescannt werden muss.
Die Bedingungen und Voraussetzungen für ETA601 und eVisitor sind dieselben.
Das heißt: Staatsangehörige der Länder Deutschland, Österreich, Schweiz, Luxemburg, Italien, Portugal, Frankreich, Spanien ... haben die Wahl zwischen eVisitor und ETA601. Staatsangehörige der Länder Polen, Tschechien, Bulgarien, Rumänien, Kroatien ... müssen das eVisitor beantragen. Staatsangehörige der Länder USA, Kanada ... müssen das ETA601 beantragen.
Wer kann am ETA subclass 601 Programm teilnehmen?
Wer kann am eVisitor subclass 651 Programm teilnehmen?
Vorteile das eVisitor bei ETA24 zu beantragen:
Ganz ganz lieben Dank an das gesamte Team.
Ich musste meinen Antrag zweimal korrigieren bis alles passte. Tja man sollte so einen Antrag nicht zwischendurch machen und sich Zeit dafür nehmen. Dank ETA 24 war dies kein Problem da dort prima gearbeitet wird. Hätte ich es in englischer Sprache für Null Euro ausgefüllt, wäre die Überraschung am Flughafen groß gewesen, wenn einer nicht hätte mitfliegen können.
Nochmals ein dickes Lob an euch.
Gruß Micha