
Die Bearbeitungsgebühren für ETAs oder Visa können nicht erstattet werden. Die Erstellung der eTA ist eine Dienstleistung inklusive Datensatz, der in Ihrem Namen angelegt und gespeichert wurde. Aus diesem Grund ist diese Service Leistung auch nicht erstattungsfähig. Es ist generell nicht üblich, dass Visa Gebühren erstattet werden. Auch Gebühren für vom Konsulat ausgestellte Sicht-Visa werden in der Regel nicht erstattet. Auf Anfrage können wir eine Stornierung im System veranlassen.
Selbstverständlich erstatten wir Ihnen unsere Bearbeitungsgebühr, falls WIR bei der Ausstellung einen Fehler gemacht haben (z.B. nicht korrekte Reisepassdaten verwendet, während Sie aber die korrekten Daten zu übermittelt haben). In einem solchen Fall haben Sie die Wahl zwischen Erstattung oder Nachbesserung (Neuausstellung mit korrekten Daten).
Ganz ganz lieben Dank an das gesamte Team.
Ich musste meinen Antrag zweimal korrigieren bis alles passte. Tja man sollte so einen Antrag nicht zwischendurch machen und sich Zeit dafür nehmen. Dank ETA 24 war dies kein Problem da dort prima gearbeitet wird. Hätte ich es in englischer Sprache für Null Euro ausgefüllt, wäre die Überraschung am Flughafen groß gewesen, wenn einer nicht hätte mitfliegen können.
Nochmals ein dickes Lob an euch.
Gruß Micha