
Die Bearbeitungsgebühren für ETAs oder Visa können nicht erstattet werden. Die Erstellung der eTA ist eine Dienstleistung inklusive Datensatz, der in Ihrem Namen angelegt und gespeichert wurde. Aus diesem Grund ist diese Service Leistung auch nicht erstattungsfähig. Es ist generell nicht üblich, dass Visa Gebühren erstattet werden. Auch Gebühren für vom Konsulat ausgestellte Sicht-Visa werden in der Regel nicht erstattet. Auf Anfrage können wir eine Stornierung im System veranlassen.
Selbstverständlich erstatten wir Ihnen unsere Bearbeitungsgebühr, falls WIR bei der Ausstellung einen Fehler gemacht haben (z.B. nicht korrekte Reisepassdaten verwendet, während Sie aber die korrekten Daten zu übermittelt haben). In einem solchen Fall haben Sie die Wahl zwischen Erstattung oder Nachbesserung (Neuausstellung mit korrekten Daten).
Sehr geehrte Frau Meinhardt,
Besser geht es nicht. Innerhalb von 10 Minuten hatte ich meine Visa. Sehr hilfreich fand ich auch Ihre Ausführungen zu der weiteren Prüfkennziffer, die man dann gemeinsam mit der Benachrichtigung über das erteilte Visum erhält. Ich bin von einer viel längeren Bearbeitungsdauer ausgegangen. Für diesen hervorragenden Service gebe ich gerne zehn Euro aus.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Heinrich