
In diesem Fall können Sie leider weder die ETA 601, noch das eVisitor Visum bei uns beantragen.
Dies bedeutet nicht, dass Sie sich nicht für diese ETA qualifizieren, jedoch werden in diesem Fall zusätzliche Informationen und Unterlagen benötigt.
Wenn Ihre Vorstrafe nicht mehr als 12 Monate beträgt (egal ob zur Bewährung ausgesetzt oder nicht), können Sie versuchen das eVisitor Visum direkt bei den Behörden zu beantragen.
Ist die Vorstrafe höher als 12 Monate, müssen Sie die ETA subclass 600externer Link beantragen. Ob diese gewährt wird, ist dann eine Einzelfallentscheidung der australischen Behörde.
Wenn es möglich wäre, würde ich ETA24 noch mehr Sterne geben, da Frau M. es möglich gemacht hat, dass mein Antrag genehmigt wurde. Ich hatte es zuerst selbstständig über den Immiaccount versucht, jedoch ohne Erfolg. Danach habe ich mich an ETA24 gewandt und die Kommunikation hat hervorragend geklappt. Ich bin sehr dankbar eine so kompetente Ansprechpartnerin gehabt zu haben.
Würde diesen Service jedem empfehlen, da ein Ansprechpartner gold Wert ist bei Verzögerungen, die durch den Immiaccount zustande kommen können.
Vielen Dank nochmal für den tollen Service!