
In diesem Fall können Sie leider weder die ETA 601, noch das eVisitor Visum bei uns beantragen.
Dies bedeutet nicht, dass Sie sich nicht für diese ETA qualifizieren, jedoch werden in diesem Fall zusätzliche Informationen und Unterlagen benötigt.
Wenn Ihre Vorstrafe nicht mehr als 12 Monate beträgt (egal ob zur Bewährung ausgesetzt oder nicht), können Sie versuchen das eVisitor Visum direkt bei den Behörden zu beantragen.
Ist die Vorstrafe höher als 12 Monate, müssen Sie die ETA subclass 600 beantragen. Ob diese gewährt wird, ist dann eine Einzelfallentscheidung der australischen Behörde.
Ich hatte zuerst meinen Antrag über ImmiAccounts gestellt, aber Probleme mit dem Ausfüllen gehabt. Frau Meinhardt hat mir direkt geholfen (an einem Sonntag) und ich hatte mein Visum dann innerhalb von 10min. Meine Empfehlung: Wer Stress vermeiden will und ggf. auch persönliche Unterstützung braucht beantragt sein Australienvisum am besten direkt über ETA24. Das ist die geringe Gebühr auf jeden Fall wert.
Dr. Stefan Meyer